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GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs 2 und 3, Artikel 87a Abs 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden
bpb_Grundgesetz_Cover Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Aus-nahmen von Artikel 42 Abs 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs 3 Satz 1 zugelassen werden
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Buzer. de Die Gesetzgebung des Bundes VIII Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung VIIIa Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit IX Die Rechtsprechung X a Verteidigungsfall XI Übergangs- und Schlußbestimmungen
Grundgesetz (GG) - dejure. org Das GG (Grundgesetz) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 22 03 2025 ( BGBl I S 94 ) m W v 25 03 2025 | Vom 23 05 1949 ( BGBl S 1 )
BMI - Unsere Verfassung - Unsere Verfassung Änderungen des Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, sind unzulässig
Deutscher Bundestag - Grundgesetz Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | bpb. de Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach…
GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Gesetze Die Freiheitsgrundrechte (Artikel fünf des Grundgesetzes) sind in erster Linie in einer Unterlassung des Staates begründet Hier gewährt die Verfassung dem Bürger, in Opposition zum Staat, die