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GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs 2 und 3, Artikel 87a Abs 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Der Begriff "Verfassung" wurde bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch herrschte in seinem Geltungsbereich volle Souveränität
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Buzer. de Die Gesetzgebung des Bundes VIII Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung VIIIa Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit IX Die Rechtsprechung X a Verteidigungsfall XI Übergangs- und Schlußbestimmungen
Grundgesetz (GG) - dejure. org Das GG (Grundgesetz) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 22 03 2025 ( BGBl I S 94 ) m W v 25 03 2025 | Vom 23 05 1949 ( BGBl S 1 )
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | bpb. de Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach…
Deutscher Bundestag - Grundgesetz Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Die Freiheit der Person ist unverletzlich
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - [Grundgesetz . . . GG Titelseite GG AENDVERZ Änderungsverzeichnis GG 0 Verkündungsformel GG PRAEAMBEL Präambel I Die Grundrechte GG Artikel 1 Artikel 1 Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung GG Artikel 2 Artikel 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person GG Artikel 3 Artikel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GG Art 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich