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MusterAufschiebendeBedingungEndfassung - Bundeskartellamt Variablen (individuell einzusetzen): [Z]: Name des zu veräußernden Unternehmens bzw Bezeichnung für die zu veräußernden Gesellschaftsanteile, den zu veräußernden Geschäftsbereich, Betrieb, Vermögensgegenstand etc und verbundene Unternehmen
B4-18-13 Entscheidung - ohne GG_final_öffentlich Effekte der Veräußerung (auflösende Bedingung) Um die strukturellen Wirkungen der unter Ziffer I 1 genannten Ver- pflichtungen auch nach Bedingungseintritt zu erhalten,steht die Freigabe unter folgender auflösenden Bedingung: Den Beteiligten wird untersagt, für die Kunden im Marktraum Berlin, deren Verträge auf den Erwerber übertragen wurden, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren
MusterAufschiebendeBedingungEndfassung - Bundeskartellamt Variablen (individuell einzusetzen): [Z]: Name des zu veräußernden Unternehmens bzw Bezeichnung für die zu veräußernden Gesellschaftsanteile, den zu veräußernden Geschäftsbereich, Betrieb, Vermögensgegenstand etc und verbundene Unternehmen
028000724 Ausschussbericht AB 724 2018 GP XXVIII - Bericht . . . Staatsvertragsdurchführungsgesetz zu veräußernden Vermögenswerte, das Gesetz vom 20 März 1970 über das landwirtschaftliche Siedlungswesen, das Oö Alm- und Kulturflächenschutzgesetz, das Oö Bringungsrechtegesetz 1998, das Oö Einforstungsrechtegesetz, das Oö Flurverfassungs-Landesgesetz 1979, das Oö Nationalparkgesetz und das Oö
Sache M. [Nummer Bezeichnung - Competition Policy u veräußernden Geschäfts Insbesondere muss die Einbindung des zu veräußernden Geschäfts in ein etwaiges zentrales IT-Netz im Rahmen des Möglichen beendet werden, ohne dass die Lebensfähigkeit des zu veräußernde
FUSIONSKONTROLLVERFAHREN VERFÜGUNG GEM. § 40 ABS. 2 GWB . . . I Das mit Schreiben der Beteiligten zu 1 (nachfolgend: „WM“) vom 25 02 2015 angemeldete Vorhaben, dem sich die Beteiligten zu 2 und 3 mit Schreiben vom 5 August 2015 angeschlossen haben, sämtliche Anteile an der Beteiligten zu 2 (nachfolgend: „Trost“) zu erwerben, wird nach § 40 Abs 2 und 3 GWB mit den unter II aufgeführten Nebenbedingungen freigegeben
MusterAufschiebendeBedingungEndfassung 4 4 Infolge der Übernahme der zu veräußernden Unternehmensbeteiligungen bzw Vermögenswerte durch den die Erwerber darf prima facie nicht die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten sein 4 5 [A B C] informieren die Beschlussabteilung rechtzeitig über den die von ihnen ausgewählten potentiellen