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Datum des Aufrufs: 10. Juli 2025 Frist zur Einreichung von . . . 1 Hintergrund und Zweck der Förderung Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz beabsichtigt mit diesem Aufruf die Förderung von Vorhaben für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den sächsischen Strukturwandelgebieten im Mitteldeutschen Revier (Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig, kreisfreie Stadt Leipzig), im Lausitzer Revier (Landkreis
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt . . . Gesucht sind besondere Projekte mit einer sachsenweiten und vor allem nachhaltigen Wirkung die innerhalb eines Jahres, bis Ende 2026, umzusetzen sind Diese Projekte sollen die innovative, artenschützende und klima- wie ressourcenschonende Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, des Umwelt- und Natur- schutzes unterstützen Das Sächsische Staatsministerium
Der Sächsische Bildungsplan – ein Leitfaden für . . . - Sachsen Der Sächsische Bildungsplan wurde im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport durch die Technische Universität Dresden, Institut für Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohl-fahrtswissenschaften im Rahmen eines Projekts erarbeitet Die Erarbeitung wurde durch einen Bei-rat begleitet
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für . . . 7 Verfahren Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fordert Träger auf, ihr Interesse an einer Förderung in Form ei-nes Projektvorschlages zu bekunden Die Auswahl des zu fördernden Trägers oder Trägerverbundes erfolgt in einem zweistufigen Verfahren
Vorschrift-2774. 35142 - Sachsen 3 3 1 Die eingeführten Technischen Baubestimmungen umfassen allgemein anerkannte Regeln der Technik, wie DIN-Normen, und weitere Richtlinien und werden in der Liste der eingeführten Technischen Baubestimmungen (LTB) durch das Sächsische Staatsministerium des Innern bekanntgemacht
www. sankt-afra. de Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird die entsprechenden Vorschriften der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen aus Gründen der Rechtsklarheit zeitnah an die bundesrechtlichen Vorgaben anpassen
Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur . . . Vom 7 Oktober 2021 Das Sächsische Staatsministerium des Innern erlässt im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen gemäß § 129 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9 März 2018 (SächsGVBl S 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16 Dezember 2020 (SächsGVBl S 722) geändert worden ist, folgende