- Praxisrelevante Entscheidungen im Kurzüberblick: An die Feststellung . . .
An die Feststellung, der Erbe habe mit dem Pflichtteilsberechtigten, der mit einem Vermächtnis bedacht ist, durch schlüssiges Verhalten einen Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 Abs 1 S 2 BGB vereinbart, sind strenge Anforderungen zu stellen Aus § 2307 Abs 1 BGB ergibt sich ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine Verpflichtung des Pflichtteilsberechtigten, sich bei […]
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